Umgang mit Konflikten und Regelverstößen

Umgang mit Konflikten und Regelverstößen am DFG

Unser Ziel ist es, eine Atmosphäre des friedlichen Miteinanders am DFG zu schaffen unseren Schüler*innen das Lernen unter guten Arbeitsbedingungen zu ermöglichen. Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für ein gelingendes Miteinander im Unterrichtskontext, aber auch außerhalb lange bei den Fachlehrkräften und der Klassenleitung. Wenn Unterstützung nötig ist, wird diese zunächst von den Mitarbeiterinnen des Beratungszentrums („vie scolaire“) gewährleistet. Erst wenn es wiederholte schwerere Verstöße gibt, wird die Abteilungsleitung hinzugezogen (Normenverdeutlichende Gespräche, Klassenkonferenz §61, Klassenkonferenz §49).

  • Individueller pädagogischer Umgang mit kleinen Regelverstößen (Zwischenrufe, respektloses Verhalten, körperliche Unruhe, etc.) liegt in der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft. Sie wird durch die Mitarbeiterinnen des Beratungszentrums sowie durch die Abteilungsleitungen bei Bedarf unterstützt. Dabei ist es uns wichtig, dass eine bestimmte Reihenfolge der Eskalationsstufen eingehalten wird. Das DFG hat daher eine Eskalationspyramide erstellt, die Eltern und Lehrkräften eine Orientierung zu der Frage geben soll, an wen sich Eltern bei Konflikten wenden sollen:

–> Eskalationspyramide

  • Das Hamburgische Schulgesetz sieht vor, dass zweimal im Jahr eine obligatorische Klassenkonferenz (§61 HmbSG) stattfindet. Hier treffen Klassenleitung, Klassensprecher*innen und Elternvertreter*innen gemeinsame pädagogische Entscheidungen/Absprachen für die Klasse. Bei anhaltenden Störungen des Unterrichtsklimas durch mehrere Schüler*innen einer Klasse kann bei Bedarf eine weitere Klassenkonferenz nach §61 einberufen werden, in der Eltern, Schüler*innen und Lehrkräfte gemeinsame Absprachen zur Verbesserung der Unterrichtssituation zu treffen. (Siehe dazu das Merkblatt vom LI). Das wichtigste Ziel dieser Klassenkonferenz ist die Einbeziehung aller an der Erziehung der Schüler*innen Beteiligten bei wichtigen Absprachen. Dieser Idee liegt der im Schulgesetzt verankerte gemeinsame Erziehungsauftrag zugrunde.
  • Das Hamburgische Schulgesetzt gibt vor, welche Ordnungsmaßnahmen bei groben Regelverstößen (Körperverletzung, Rassismus, sexuelle Übergriffe, Vandalismus, etc.) zu ergreifen sind. Um neben den eher niederschwelligen Erziehungsmaßnahmen eine Ordnungsmaßnahme zu verhängen, muss die Klassenkonferenz nach §49 HmbSG tagen, an der alle unterrichtenden Lehrkräfte eines Schülers/einer Schülerin sowie die Schulleitung teilnimmt. Die Ordnungsmaßnahmen werden von diesem Gremium beschlossen. (Siehe dazu LI-Merkblatt §49). Die unten stehende Übersicht zeigt, welche Stufen der Regelüberschreitung am DFG zu welchen Maßnahmen führt:

–> Maßnahmen